Honorar
Kosten und Ablauf
Eine wichtige Frage auf der Suche nach einer passenden Therapie sind verständlicherweise die für Sie anfallenden Kosten. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich eine Zulassung für Selbstzahler und kann mit vielen privaten Versicherungen nach der Gebührenordnung GebüH 85 für Heilpraktiker abrechnen.
(Es hängt stark von Ihrem Versicherungsvertrag ab, wieviel die private Versicherung übernimmt. Unabhängig von der Erstattung, ist der volle Betrag erst einmal bar zu zahlen)
Regional kann sogar in Einzelfällen mit der Krankenkasse verhandelt werden, falls z. B. psychologische Psychologen oder Psychotherapeuten längerfristig gar keine Termine mehr anbieten können.
Ich arbeite gerne im 60 – 90 Minuten Rhythmus, sodass genug Zeit für ein fundiertes Gespräch und prozessorientiertes, tiefenpsychologisches Arbeiten zur Verfügung steht. Auch zweistündige Sitzungen bei akuten Krisen und auch bei transgenerationalen Rückführungen sind möglich.
Erstgespräch 30 Minuten:
Das Erstgespräch biete ich gerne auf Ihren Wunsch kostenfrei an, damit Sie und ich feststellen können, ob ein gemeinsamer Prozess möglich ist. So können Sie mich in Ruhe und ohne finanziellen Druck kennenlernen und entscheiden, ob Sie wieder kommen möchten.
Soziale Gerechtigkeit ist mir sehr wichtig. Auch Geringverdiener habe ein Recht auf Allerbeste psychosoziale Versorgung. Deshalb gilt bei mir, wer mehr verdient zahlt gerne mehr und umkehrt. Meine Klienten*innen wissen dieses Abrechnungsverfahren sehr zu schätzen und bisher sorgt das Universum sehr gut für eine ausgeglichene Vergütung meiner Leistungen.
Honorar für Einzel- bzw. Paarsitzungen pro Stunde
- Netto Einkommen bis 1200 € / Monat - 60 € / h / Paarsitzung + 40 € / h
- Netto Einkommen bis 1800 € / Monat - 80 € / h / Paarsitzung + 40 € / h
- Netto Einkommen bis 2400 € / Monat - 100 € / h / Paarsitzung + 40 € / h
- Netto Einkommen bis 3600 € / Monat - 120 € / h / Paarsitzung + 40 € / h
- Netto Einkommen über 3600 € / Monat - 140 € / h Paarsitzung + 40 € / h
Bei Ehegatten oder in eheähnlichen Gemeinschaften zählt das gemeinsame Einkommen
(Die Kosten können Sie gegebenenfalls sogar nach einem Entscheid des Finanzgerichtes Münster (Az: 3 K 2845/02E) als “außergewöhnliche Belastungen” steuerlich geltend machen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt werden.)
Erstattungsmöglichkeiten
Leider kann die Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Beratung/Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle.
Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“. Die sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, i.d.R. von der Steuer absetzbar. Sogar die Fahrten können Sie geltend machen und zwar bei Benutzung des Pkw mit 0,30 Euro je km und bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit den tatsächlichen Kosten.