Leider kann die Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Beratung/Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle.
Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“. Die sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, i.d.R. von der Steuer absetzbar. Sogar die Fahrten können Sie geltend machen und zwar bei Benutzung des Pkw mit 0,30 Euro je km und bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit den tatsächlichen Kosten.